Mediothek

Die Mediothek – Wir sind für Sie da!
BS 06 Mediothek (mit Schulbuchverwaltung):
Herr Gaedke
EG Raum 003
Öffnungszeiten nur während der Schulzeit
Montag bis Donnerstag 7:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Die Mediothek bietet ein umfangreiches Angebot an digitalen und analogen Medien. Sie ist ein Ort für alle selbständig Lernende auch außerhalb der Unterrichtszeit. Kopien können in kleiner Menge in der Mediothek angefertigt werden. Alle Nutzer/innen beachten folgende Nutzungsordnung:
Nutzungsordnung Mediothek
§ 1 Allgemeines: Die Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06) stellt ihren Schülerinnen und Schülern die Mediothek zur Verfügung. Die Mediothek ist als Raum für selbstgesteuertes und individualisiertes Lernen innerhalb und außerhalb des Unterrichts konzipiert.
§ 2 Öffnungszeiten: Die Mediothek ist regelmäßig an Schultagen von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00, freitags bis 15.00 Uhr geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten werden an der Eingangstür der Mediothek ausgehängt.
§ 3 Buchung der Mediothek: Das Schulpersonal kann einen ausgewählten Bereich der Mediothek auch außerhalb der Öffnungszeiten buchen. Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt das Schulpersonal die Aufsicht. Dabei ist zu beachten, dass während der Öffnungszeiten andere Lernende nicht gestört werden dürfen.
§ 4 Nutzung: Jacken und Taschen sind im Eingangsbereich der Mediothek unterzubringen. Für die Inhalte der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung der Medien ist kostenfrei. Die Ausleihe und Nutzung ist den Schülerinnen und Schülern, dem Schulpersonal der BS 06 sowie von der Schulleitung autorisierten Personen gestattet. Bedingung für die Nutzung ist die Angabe persönlicher Daten. Für die Angabe und Speicherung der persönlichen Daten gelten die Bestimmungen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06).
§ 5 Ausleihe: Ausgewählte Medien sind ausleihbar. Einige Medien stehen lediglich als Präsenzbestand zur Verfügung.
Die Schülerinnen und Schüler haben bei jeder Ausleihe einen gültigen Schülerausweis vorzulegen.
§ 6 Gebühren: Das Kopieren in der Mediothek ist gegen eine Gebühr von 0,20 Euro je Kopie möglich.
§ 7 Haftung: Die Medien und die Ausstattung der Mediothek sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln. Insbesondere eine vorsätzliche Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung ist zu verhindern. Bei der Rückgabe von Medien ist auf etwaige Mängel hinzuweisen. Für jede Beschädigung oder Verlust der Medien bzw. Ausstattung wird vom Nutzer bzw. von der Nutzerin Schadensersatz auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes verlangt. Ein Verlust entliehener Medien ist umgehend mitzuteilen.
§ 8 Verhalten in der Mediothek: Die Mediothek ist ein Ort der Ruhe und gegenseitigen Rücksichtnahme. Gespräche sind nur in angemessener Lautstärke gestattet. Das Essen, Trinken sowie das Telefonieren sind in der Mediothek verboten. Den Anordnungen des Personals und der Aufsicht ist Folge zu leisten. Wer auf grobe Weise gegen die Nutzungsordnung verstößt, kann auf Zeit oder auf Dauer von der Nutzung der Mediothek ausgeschlossen werden.
§ 9 Nutzung des Internets und bereitgestellter digitaler Medien:
- Internet: Für die Nutzung des Internets gilt die Nutzungsordnung der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06) in der aktuellen Fassung.
- Digitale Medien: Die bereitgestellten digitalen Medien (Computer, Laptops, Tablets etc.) sind ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen.
§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses: Das Nutzungsverhältnis endet mit dem Ausscheiden der Benutzerin oder des Benutzers aus der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06). Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind umgehend alle Medien an die Mediothek zurückzugeben und ggf. fällige Gebühren zu begleichen. Eine Zeugnisausgabe erfolgt erst nach Bestätigung der Mediotheksleitung über die Rückgabe aller ausgeliehenen Medien.
Sie können Bücher von der BS 06 kostenlos ausleihen, es gilt Lernmittelfreiheit. Die von uns ausgeliehenen Bücher werden sorgfältig behandelt. Es wird nichts hineingeschrieben, auch nicht mit Bleistift. Sollte ein Buch verloren gehen oder beschädigt worden sein, wird das Buch entweder vollständig ersetzt oder der entstandene Schaden anteilig (vom Neupreis des jeweiligen Buches) beglichen:
| Kriterium | Prozentualer Anteil der Entschädigung |
| Das Buch ist verloren gegangen oder wurde so massiv beschädigt, dass es unbenutzbar geworden ist. | 100 % |
| Das Buch ist noch benutzbar, weist aber eine starke Beschädigung auf (starke Essens- oder Getränkeverschmutzung, Seiten sind verklebt oder einzelne Seiten fehlen, etc.) | bis 50 % |
| Das Buch ist noch benutzbar, weist aber eine leichte Beschädigung auf (Wasser- oder Getränkespuren, irreversible Markierungen, Seiten sind teilweise oder ganz ausgerissen, etc.) | 33 % |
| Das Buch ist noch benutzbar, weist aber geringe Gebrauchspuren auf (Einrisse, Knicke, Radierungen, Abbildungen oder Textteile sind beschädigt, etc.) | bis 33 % |