Was machen PTA beruflich?

Pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) beraten und informieren in Apotheken Patient:innen bei der Abgabe von Arzneimitteln.

Oftmals sind PTA dabei die erste Anlaufstelle für Kund:innen, die medizinischen Rat suchen, bevor es zum Arzt geht. PTA stellen aber auch Arzneimittel, z.B. Salben, Cremes oder Lösungen, selbst her. Im Weiteren prüfen PTA Stoffe und Arzneimittel mit laborüblichen Methoden. Bei allen diesen Tätigkeiten unterstehen PTA der Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers. PTA arbeiten vor allem in den öffentlichen Apotheken – sie sind aber auch im Krankenhaus, in der Industrie oder in der Verwaltung, z.B. bei Krankenkassen oder Rechenzentren, tätig.

Weitere spannende Details über die Ausbildung und das Berufsfeld als PTA finden sie in der PTA-Imagepräsentation unserer Schule und im PTA-Film (Herausgeber ABDA).

Welche formalen Voraussetzungen gelten für die Aufnahme einer PTA-Ausbildung?

Wenn Sie sich an der staatlichen Berufsfachschule für PTA (BFS-PTA) in Hamburg bewerben wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  1. Alle Bewerber:innen müssen den Anmeldebogen der Schule ausfüllen und an die Schule senden. Der Anmeldebogen in Papier-Form ist im Schulbüro oder hier zum Download erhältlich. Sie können sich alternativ auch direkt mit dem Online-Formular anmelden.
    Wenn Sie noch nicht volljährig sind, muss Ihr:e Sorgeberechtigte:r auf dem Anmeldebogen schriftlich einwilligen und den Personalausweis im Schulbüro vorlegen.
  2. Sie müssen das Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder ein Zeugnis über einen höheren Schulabschluss vorlegen. 
    Das Zeugnis senden Sie dem Schulbüro als beglaubigte Kopie zu oder Sie lassen sich gegen eine Gebühr das Original im Schulbüro beglaubigen. 
    Ihr Zeugnis über den MSA muss eine Durchschnittsnote von 3,5 oder besser haben oder Sie müssen in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt worden sein. 
    Sollten Sie einen Durchschnitt schlechter als 3,5 haben, so machen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung eine Notiz. Wir kontaktieren Sie dann und laden Sie zu einem Gespräch ein und prüfen, ob eine Ausnahme-Zulassung gemacht werden kann.
  3. Wenn Sie sich mit einem ausländischen Schulzeugnis bewerben, so wird dieses Zeugnis auf Gleichwertigkeit mit dem MSA geprüft. Sie kontaktieren dazu das Schulinformationszentrum (SIZ) am besten rechtzeitig mehrere Monate vor Schulbeginn. Sie erhalten von dort eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Sie dem Schulbüro vorlegen müssen. 
    Adresse: SIZ, Hamburger Str. 125 a, 22083 Hamburg, T 040 / 42899 – 2211 
    E-Mail: schulinformationszentrum[at]bsb.hamburg[dot]de
    Internet: www.hamburg.de/bsb/siz 
    Zusätzlich benötigen Sie ein aktuelles Deutsch-Zertifikat auf Stufe B2, das Sie ebenfalls vorlegen müssen. Sollten Sie nur ein B1-Zertifikat haben, so machen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung eine Notiz. Wir kontaktieren Sie dann und laden Sie zu einem Gespräch ein und prüfen, ob eine Ausnahme-Zulassung gemacht werden kann.
  4. Alternativ zum MSA berechtigt auch der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung zur PTA-Ausbildung. Wenn Sie z.B. eine abgeschlossene PKA-Ausbildung haben, so können Sie eine PTA-Ausbildung beginnen, der Notendurchschnitt des PKA-Abschlusszeugnis ist dabei nicht relevant.
  5. Alle BewerberInnen müssen den Nachweis über einen Hamburger Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebestätigung) vorlegen. Der Nachweis muss spätestens zum Beginn der PTA-Ausbildung im August/September vorliegen.
  6. Alle Bewerber:innen müssen außerdem zu Beginn der PTA-Ausbildung 
    a) ein aktuelles Führungszeugnis und 
    b) eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorlegen. 
    Das müssen Sie jedoch erst tun, nachdem Sie von uns eine Zulassung erhalten haben. Warten Sie daher zunächst unsere Nachricht an Sie ab.
  7. Weiterhin senden Sie dem Schulbüro ein Passfoto, einen tabellarischen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben zu, warum Sie sich für die PTA-Ausbildung bewerben. 
     
    Hinweise:
  8. Die PTA-Ausbildung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Sie schließen den schulischen Teil der Ausbildung dann erst nach drei oder vier Jahren ab. Dafür haben Sie an zwei oder drei Tagen in der Schulwoche keinen Unterricht. 
    Haben Sie Interesse an der Teilzeit-Ausbildung, so wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die für die BFS zuständige Abteilungsleitung. 

Die PTA-Ausbildung als eine anerkannte Maßnahme der Umschulung durchzuführen, ist nicht möglich. Bewerber:innen, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben, können sich dennoch bei der Agentur für Arbeit nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die PTA-Ausbildung beginnt nur einmal im Jahr nach den Hamburger Sommerferien.

Anmeldeschluss für die BFS-PTA ist der (30. April eines jeden Jahres) (Datum des Poststempels).

Bei späterer Bewerbung werden Sie auf einer Warteliste geführt. Die aktuelle Bewerberlage entscheidet dann, ob Sie noch nachträglich aufgenommen werden können.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen sind. Dabei geben wir einen Hinweis, wenn möglicherweise noch Unterlagen fehlen. Eine Zusage für einen Schulplatz erhalten Sie in der Regel im Zeitraum April bis Mai. Sie müssen dann schriftlich erklären, ob Sie den zugesagten Schulplatz annehmen oder nicht.

Muss ich Schulgeld zahlen?

Nein, die Ausbildung kostet kein Schulgeld.

Unterrichtsmaterialien inklusive Schulbücher (zur Ausleihe) werden von der Schule ohne Gebühren gestellt. Sie müssen jedoch zwei Laborkittel mitbringen sowie einmalig ein Pfand für Schlüssel leisten.

Wird die Ausbildung finanziell gefördert?

Die Ausbildung an der BFS-PTA ist staatlich anerkannt und wird mit dem sogenannten Schüler-BAföG gefördert.

Anträge auf Ausbildungsförderung werden gestellt beim:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Amt für Ausbildungsförderung (für Auszubildende und Schüler:innen)
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
T 040 / 42854-4837, F 040 / 4279-08033
bafoeg[at]hamburg-mitte.hamburg[dot]de

Die Ausbildungsförderung kann online beantragt werden unter:
https://www.bafoeg-digital.de

Eine gute Vorabinformation zum Schüler-BAföG erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Welche Kenntnisse und Fertigkeiten müssen Bewerber:innen für eine erfolgreiche PTA-Ausbildung mitbringen?

Sie sollten über gute rechnerische und naturwissenschaftliche Grundkenntnisse verfügen und Fähigkeit zeigen, diese im Hinblick auf chemische, physikalische, biologische und medizinische Inhalte umfangreich zu erweitern.

Daneben ist für die laborpraktische Arbeit Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit sowie eine sorgfältige, genaue und verantwortungsvolle Arbeitsweise maßgeblich. Im Weiteren benötigen Sie soziale Kompetenzen, wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen, um Beratungsgespräche mit Kundinnen und Kunden in der Apotheke führen zu können.
Nicht zuletzt sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, die spezielle pharmazeutische Fachsprache sicher zu beherrschen, unerlässlich.

Wie sind die Berufsaussichten für PTA?

Die Nachfrage nach ausgebildeten PTA ist vor allem in den öffentlichen Apotheken, in Krankenhausapotheken und in der Industrie unvermindert groß.

Der Arbeitsmarkt für PTA ist flexibel, da er durch eine große Zahl von Teilzeitarbeitskräften sowie Mutterschafts- und Familienpausen gekennzeichnet ist.

Welche Stellenangebote für PTA gibt es zurzeit?

Wenn Sie sich über aktuelle Stellenangebote für PTA informieren wollen, besuchen Sie die Webseite der Apothekerkammer Hamburg oder schauen Sie auf unser schulinternes digitales Anzeigenbrett.

Wie sind die Verdienstmöglichkeiten für PTA?

Näheres zu den tariflich vereinbarten Gehältern von PTA-Praktikantinnen/Praktikanten und ausgebildeten PTA finden Sie auf der Webseite der Apothekengewerkschaft ADEXA:
https://www.adexa-online.de/tarife-recht/tarifpolitik/#c309

Welche Formen der Weiterbildung gibt es für PTA?

In Hamburg können Sie nach abgeschlossener PTA-Ausbildung über die einjährige Fachoberschule (FOS, z.B. an der BS 06) die Fachhochschulreife erreichen. Die BS 06 bietet die FOS mit der berufsspezifischen Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Chemie an. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

Darauf aufbauend können Sie ein Fachhochschulstudium, z.B. in Gesundheitswissenschaften aufnehmen. Nach mehreren Jahren praktischer Berufstätigkeit als PTA können Sie sich auch ohne Abitur an Universitäten um ein Pharmazie-Studium bewerben.
Berufsbegleitende Weiterbildungen für PTA bieten verschiedene Träger an, z.B. zur Qualifizierung als Apothekenfachwirt:in, als Industriemeister:in Pharmazie, als Ernährungsberater:in oder als Fachkraft in der Zytostatika-Herstellung.

Wo erfahre ich mehr über die PTA-Ausbildung und den PTA-Beruf?

Spannende Details über die Ausbildung an der BS 06 und das Berufsfeld als PTA finden sie in der PTA-Imagepräsentation und im PTA-Flyer unserer Schule.

Weitere Informationen zum PTA-Beruf finden Sie z.B. auf der Webseite der Zeitschrift PTA-heute.

30. April

ist der Anmeldeschluss eines jeden Jahres (Datum des Poststempels).

Bei späterer Bewerbung werden Sie auf einer Warteliste geführt.

Bei fristgerechter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Unterlagen bei uns eingetroffen sind.

Anmeldebogen (PDF)

Online-Bewerbung

Abteilungsleitung

Alexander Valentien
(Abteilungsleitung PTA)
T 040 / 428 923 - 324
alexander.valentien[at]hibb.hamburg[dot]de

Wir laden Sie zu einem Schnuppertag an unsere Schule ein. Vereinbaren Sie einen Termin.